Ab sofort wieder medizinische Masken im ÖPNV erlaubt
Seit Samstag, 12. Juni 2021, müssen Fahrgäste in Bus und Bahn sowie an Haltestellen nur noch medizinische Gesichtsmasken tragen. Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken wurde kurzfristig von Seiten der Landesregierung aufgehoben
Die Maskentragepflicht gilt – wie bisher – für Personen ab 6 Jahren. Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Von der Maskentragepflicht ausgenommen sind – wie bisher – Kinder unter 6 Jahren, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
Medizinische Gesichtsmasken im Sinne der Coronaschutzverordnung NRW sind sogenannte OP-Masken. Die Regelung ist neu in § 5 Abs. 3 Nr. 1 CoronaSchVO NRW zu finden.
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