In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei höchstens 35 liegt (Inzidenzstufe 1), müssen laut aktueller Corona-Schutzverordnung seit Montag, 21. Juni 2021, an Haltestellen des ÖPNV „im Freien“ keine Masken mehr getragen werden. An unterirdischen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden bleibt es bei der Maskenpflicht.
Die Maskentragepflicht gilt – wie bisher – für Personen ab 6 Jahren. Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Von der Maskentragepflicht ausgenommen sind – wie bisher – Kinder unter 6 Jahren, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
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