[Gevelsberg] Was sich bereits abzeichnete, steht jetzt fest: Die AVU muss ihre Preise für Strom und Gas erhöhen. Das hat der Aufsichtsrat letzte Woche beschlossen. Die Preiserhöhung für die Grundversorgungs-Tarife („comfortstrom“ und „comfortgas“) wird zum 1. November 2022 wirksam.
Die seit Anfang 2021 massiv gestiegenen Großhandelsnotierungen für Gas und Strom konnten bislang in großen Teilen von der AVU abgefedert werden. Die Handelspreise für den langfristigen Einkauf haben sich in den letzten 12 Monaten beim Gas versechsfacht und beim Strom verfünffacht. Dazu kommen die ab 1. Oktober 2022 eingeführten bzw. erhöhten Umlagen beim Gaspreis. Von der Regierung noch nicht verbindlich umgesetzt ist die angekündigte Reduzierung der Mehrwertsteuer beim Gas auf 7 Prozent. Sobald dies geschieht, gibt die AVU die Senkung komplett an die Kunden weiter und passt die Bruttopreise nochmal an – bei den folgenden Werten sind noch 19 Prozent berechnet.
Strom
Der Preis steigt um rund 31Prozent, und zwar beim Arbeitspreis von 25,51 Cent/Kilowattstunde auf 33,72 ct/kWh und beim Grundpreis von 110,81 auf 140,56 Euro pro Jahr. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh bedeutet das Kosten von 983,56 Euro (vorher: 748,56 Euro). Nicht mehr enthalten in den gesetzlichen Abgaben und Umlagen ist die EEG-Umlage, die seit 1. Juli 2022 nicht mehr berechnet wird.
Erdgas
Der Arbeitspreis für die verbrauchte Kilowattstunde Erdgas steigt um 10,29 Cent pro Kilowattstunde. Ab 1. November 2022 beträgt der Grundpreis 147,81 Euro pro Jahr (Jahresverbrauch zwischen 3.067 kWh bis 13.750 kWh) bzw. 252,53 €/a (Jahresverbrauch zwischen 13.750 kWh bis 54.413 kWh). Beispiele: Eine 3-Zimmer-Wohnung mit 10.000 kWh Jahresverbrauch hat Kosten pro Jahr von 2151,81 Euro (vorher: 1043,72 Euro). Bei einem kleinen Haus mit Warmwasser und Heizung über Gas und somit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh muss mit 4108,53 Euro pro Jahr (vorher: 2035,81 Euro) gerechnet werden.
Abschlagszahlungen im Online-Kundenportal ändern
Alle Kunden in der Grundversorgung werden fristgerecht per Brief informiert. Bestandskunden mit Verträgen werden von der AVU rechtzeitig über Preiserhöhungen und – wie teilweise schon geschehen – über die gesetzlich beschlossenen Umlagen informiert.
„Zurzeit erreichen uns besonders viele Anfragen sowohl in unseren Kundenbüros als auch an der Telefon-Hotline. Dadurch kommt es zu zeitweisen Überlastungen und längeren Wartezeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis“, erklärt AVU-Vorstand Uwe Träris. Und Benjamin Kreikebaum ergänzt: „Sollten Sie uns nicht erreichen, nutzen Sie unser Kontaktformular auf www.avu.de oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@avu.de. Auf alle Fälle ist es sinnvoll, Abschlagszahlungen deutlich zu erhöhen oder mit dem Vermieter eine Erhöhung der Nebenkosten-Zahlung zu vereinbaren.“ Kunden mit Zugang zum Online-Kundenportal können ihre Abschlagszahlungen dort anpassen. Wenn Kunden in der Grundversorgung jetzt ihre Jahresrechnung erhalten, werden die ab 1. November gültigen Preise bereits berücksichtigt und die Abschlagspläne durch die AVU deutlich erhöht. Und unter www.avu.de/energiespartipps gibt es weitere Informationen, wie Energie eingespart werden kann.
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