[Gevelsberg] Im Rahmen des Klimaschutzes ist auch die CO2-Belastung auf fossile Brennstoffe wie Benzin oder Erdgas in den Fokus gerückt. Dazu hat die Bundesregierung alle Gasversorger verpflichtet. Für Erdgas-Kunden der AVU bedeutet das in der Grundversorgung (comfortgas) eine Erhöhung des Arbeitspreises ab 01. Februar 2021 um 0,54 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh). Zudem gilt wieder der gesetzliche Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Der Grundpreis bleibt unverändert. Bei einem Verbrauch von 10.000 kWh pro Jahr bedeutet dies zusammen monatlich etwa 6,35 Euro oder ca. neun Prozent mehr.
„Ab 1. Januar haben wir Mehrbelastungen durch das Brennstoff-Emissionshandels-Gesetz (BEHG), umgangssprachlich auch bekannt als CO2-Abgabe. Für Kunden in der Grundversorgung und mit fixgas21-Verträgen geben wir diese aber erst einen Monat später weiter und entlasten unsere Kunden damit um den verbrauchsstärksten Monat der Heizperiode“, erklärt Uwe Träris, Vorstand der AVU. Und AVU-Vertriebsleiter Benjamin Kreikebaum ergänzt: „Insgesamt wirkt sich der Anteil der Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlichen Belastungen weiterhin stark auf die Energiepreise aus. Über die Hälfte des Preises kann von uns nicht beeinflusst werden.“
Auch die Netznutzungsentgelte, also die „Ticketpreise“ der Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom und Gas, steigen zum Jahreswechsel. „Diesen Anstieg fangen wir durch interne Kostensenkungen auf“, so Träris weiter. Die AVU empfiehlt ihren Erdgas-Kunden den fixgas2022-Tarif mit einer Preisgarantie bis 31.12.2022.
Für die Tarifberatung und für alle anderen Fragen rund um die Energie- und Wasserversorgung bietet die AVU wie immer umfangreiche Beratungsmöglichkeiten per Telefon (02332 73-123 oder -174) und online unter www.avu.de an. Gerne hätte das Unternehmen auch die bewährte Beratung in ihren sieben Kundenzentren angeboten. Doch die AVU-Treffpunkte sind wie die meisten anderen Geschäfte des Einzelhandels ab Mittwoch, 16.12., geschlossen.
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