Mit Verwarnungen ist zu rechnen
Untergeschoss Parkhaus Südstraße nicht mehr öffentlich nutzbar
[Ennepetal] Seit dem 1. Dezember. steht das Untergeschoss des Parkhauses Südstraße 12, das über die hintere Einfahrt zu erreichen ist, nicht mehr für öffentliches Parken zur Verfügung. Parken dürfen dort nur noch die Mieter der Stellplätze.
Notwendig ist diese Veränderung, da mit der Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten auch der Umgang mit sogenannten Großgaragen, unter deren Begriff das Parkhaus Südstraße zum derzeitigen Zeitpunkt fällt, geregelt wird.
Die Sonderbauverordnung bestimmt, dass in Großgaragen die eine Nutzfläche von mehr als 1.000 m2 haben, eine Überwachung durch Aufsichtspersonal oder durch Video-Kameras zu erfolgen hat.
Damit ist der Eigentümer des Parkhauses, ebenso wie die Stadt Ennepetal vor das Problem gestellt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht werden zu können.
Da eine Kameraüberwachung mit erheblichen Kosten verbunden ist, ist in einem ersten Schritt der Parkraum im Untergeschoss nicht mehr öffentlich zugänglich, sondern nur noch mit einer zu beantragenden kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ab sofort Halterinnen und Halter von Kraftfahrzeugen, in denen kein Parkausweis hinterlegt ist, mit entsprechenden Verwarngeldern rechnen müssen
Eine Ausnahmegenehmigung und einen entsprechenden Parkausweis erhalten Bürgerinnen und Bürger, die einen Mietvertrag über einen Stellplatz im Untergeschoss des Parkhauses Südstraße 12 mit der Stadt Ennepetal abgeschlossen haben. Von 52 Parkplätzen stehen derzeit noch 9 zur freien Verfügung.
[Anmerkung der Redaktion: Die Zufahrt zum Untergeschoss ist links neben dem Parkhaus, wo es u.a. auch zu den Parkplätzen des Ärztehauses geht.]
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