]Ennepetal
Bund und Länder haben am gestrigen Mittwoch im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz über weitere Maßnahmen zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie beraten.
Dabei wurde unter anderem beschlossen, dass alle Geschäfte bis zu 800 m² Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ab kommenden Montag, 20. April, wieder öffnen dürfen.
Um Rechtsklarheit zu schaffen, zusammengefasst die wichtigsten Punkte:
Handel:
Die Öffnung der Ladenlokale ist ab Montag auch ohne eine vorherige Abnahme durch das Ordnungsamt möglich. Grundsätzlich gilt jedoch, dass erst dann geöffnet werden darf, wenn entsprechende Hygienevorkehrungen eingerichtet wurden und deren Einhaltung sichergestellt werden kann. Dies wird im Laufe der kommenden Woche durch das Ordnungsamt kontrolliert.
Seitens der Einzelhändler ist folgendes zu beachten:
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Anbringen von Wartemarkierungen auf dem Fußboden innen und außen
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An den Kassen ist ein Spuckschutz für Mitarbeiter anzubringen
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An den Kassen müssen Abstandhalter errichtet werden, damit zwischen Kunde und Kassierer ein Mindestabstand von 1,5m gewährleistet ist
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Maximal zulässige Kundenzahl: Oberstes Gebot ist die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern der Kunden zueinander, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Der Regelfall ist daher, dass im Einzelfall weniger als ein Kunde pro 10 m² zugelassen wird.
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Einlasskontrollen, um eine Überfüllung zu verhindern und das Einhalten der Sicherheitsabstände sicherzustellen
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² dürfen grundsätzlich nicht öffnen. Für Nachfragen steht der Kontakt zum Bürgertelefon der Stadt Ennepetal unter der Rufnummer 02333 979 333 offen.
Gastronomie:
Im Bereich der Gastronomie ist weiterhin lediglich die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie Außer-Haus-Verkauf erlaubt.
Dabei muss folgendes vorausgesetzt sein:
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Abholung und Bezahlung hat kontaktlos zu erfolgen
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Mehrere wartende Kunden in der Gastronomie sind nicht gestattet
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Die Warenübergabe darf nur unter Einhaltung der Hygienevorkehrungen (Anbringung eines Spuckschutzes) erfolgen
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Die Überwachung der Warteschlangen außen sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern liegen im Wirkungs- und Verantwortungsbereich des Betreibers
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Es wird dringend empfohlen, ein deutlich sichtbares Schild für Kunden anzubringen, dass der Verzehr vor Ort (im Umkreis von 50 Metern) nicht gestattet ist und die Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche entsprechend geahndet wird.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die oben aufgeführten Anordnungen muss mit einem Bußgeld oder – soweit notwendig – mit einer Schließung des Betriebes gerechnet werden.
Frisöre:
Anders als beim Handel dürfen Frisöre erst ab dem 4. Mai wieder öffnen und auch nur, wenn das Hygienekonzept vorher durch das Ordnungsamt abgenommen und genehmigt wurde.
Die Ennepetaler Frisöre werden gebeten, das Bürgertelefon unter 02333 979-333 anzurufen und einen Termin für die Abnahme durch das Ordnungsamt zu vereinbaren.
Auf der Homepage der Stadt Ennepetal stehen ab morgen Empfehlungen für Händler und Gastronomen zum Download bereit, wie die Hygienevorschriften eingehalten werden können.
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