Nachdem die Anmeldefrist für Osterfeuer am 1. März abgelaufen st, wurden die angemeldeten Osterfeuer durch den Fachbereich Ordnung, Bürgerdienste und Bildung überprüft.
Die nachstehenden öffentlichen Osterfeuer sind zugelassen, jeder ist eingeladen, an diesen Brauchtumsfeuern teilzunehmen.
Osterfeuer, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, entsprechen nicht den Voraussetzungen und sind untersagt.
Die Osterfeuer dürfen am Karsamstag, 30. März, ab 18 Uhr entzündet werden.
Veranstalter Abbrennort
Voerder Schützenverein Helkenberger Weg 10, Wiese am
Schützenheim
Kleingartenverein Homberge
Rüggeberger Str. 99, Parkplatz KGV
Skigemeinschaft Ennepetal
Örtchen 68 (Andy Hütte)
Förderverein Kindergarten Rüggeberg e.V.
Schnabeler Weg (Nähe Haus Nr. 27), freie Wiese
TuS Haspetal Kleinspielfeld (Sportlerheim) Hagener
Str. 181
Nachbarschaft Finkenberg
Wiese Finkenberg 4
Pinscher- und Schnauzerclub OG
Wuppertal
Hundeplatz neben Rüggeberger Str.
162
Freiwillige Feuerwehr
Ennepetal, Löschgruppe
Oberbauer
Breckerfelder Str. 100,
landwirtschaftliche Fläche hinter dem
Betrieb Altena
Wie schon mehrfach berichtet, sind seit dem Jahr 2014 ib Ennepetal nur noch öffentliche Brauchtumsfeuer erlaubt, die für die Bevölkerung frei zugänglich sind.
Diese öffentlichen Feuer dürfen nur von Vereinen und Organisationen durchgeführt werden, nicht mehr von
Privatpersonen.
Bei Messungen konnten zahlreiche Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte aufgrund von Osterfeuern verzeichnet werden. Am Ostersonntag wurde an rund drei Viertel aller Luftqualitäts-Messstationen des Landes Nordrhein-Westfalen der Tagesgrenzwert für Feinstaub PM10 von 50 μg/m³ überschritten.
Zu den gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Laborexperimente, eine hohe Zahl an Studien und Untersuchungen an staubbelasteten
Arbeitsplätzen belegen eindeutig die gesundheitsschädliche Wirkung von Feinstaub. Neuere bevölkerungsbezogene Studien weisen darüber hinaus nach, dass diese Effekte bereits bei
umweltüblichen Staubkonzentrationen auftreten können.
Aus diesem Grund wurde auch in Ennepetal eine Änderung notwendig.
Für weitergehende Fragen steht Jana Leuchter, Tel. 979 – 195, vom städtischen Fachbereich Ordnung, Bürgerdienste und Bildung gerne zur Verfügung.
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