[Ennepetal] Ab Montag, 25. Januar 2021, tritt die neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Das bedeutet auch, dass ab diesem Zeitpunkt für den ÖPNV eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt. Bei medizinischen Masken handelt es sich gemäß Coronaschutzverordnung um sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Die Neuregelung bei der Maskentragepflicht, die neben dem ÖPNV u.a. auch das Einkaufen und Arztbesuche betrifft, wird auch in der beigefügten Grafik des Landes NRW dargestellt.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvoll erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als zum Beispiel Alltagsmasken aus Stoff, die im Hinblick auf ihre Wirkung keiner Norm unterliegen.
Das Tragen einer medizinischen Maske bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Einkaufen ist daher ab dem 25. Januar verpflichtend. So kann man sich selbst und andere wirksamer vor einer Infektion schützen und einen wichtigen Beitrag gegen die Verbreitung besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus leisten.
Die VER wird über verschiedene Kanäle auf die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken für den ÖPNV hinweisen. Auf die Maskentragepflicht selbst wird bereits seit ihrem Beginn im letzten Jahr hingewiesen. Die Maskentragepflicht gilt unter anderem in allen Bussen sowie an allen Haltestellen.
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